Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltung

Alle Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Wolfgang Wüster und dem Vertragspartner erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung durch Wolfgang Wüster.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Angebote sind hinsichtlich Preisen, Liefertermin und sonstigen Inhaltes freibleibend.

2.2. Auskünfte, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs-, und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusagen welcher Art auch immer dar, sofern sie nicht als rechtsverbindliche Zusage Vertragsinhalt geworden sind.

2.3. Geringfügige Abweichungen von der geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung durch Wolfgang Wüster. Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Lager in Hünxe exklusive Versand und Verpackung, sofern nicht anders vereinbart.

3.2. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes bei Retouren liegt bei unsachgemäßer Verpackung beim Vertragspartner.

3.3. Alle Zahlungen erfolgen bar, per Überweisung oder Nachnahme. Lieferung gegen Rechnung ist ausgeschlossen. Schecks werden NICHT angenommen. Skonto wird nur nach Vereinbarung gewährt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.

3.4. Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Er kann gegenüber Ansprüchen an Wolfgang Wüster mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.5. Werden bei dem Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder hat er seine Zahlungen eingestellt, so werden etwaige Zahlungszielvereinbarungen hinfällig, bei einer etwaigen Stundungsvereinbarung sind wir zu deren Widerruf berechtigt. Wolfgang Wüster kann dann Erfüllung und im Falle des Verzuges Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von den Verträgen erklären.

4. Rücktritt und pauschalierter Schadensersatz

Wenn Wolfgang Wüster berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten und von diesem Recht Gebrauch macht, kann Schadensersatz verlangt werden. Sofern wir Schadensersatz verlangen, beträgt dieser 20 Prozent vom Kaufpreis. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

5. Lieferung und Versand

5.1. Bei von Wolfgang Wüster nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, aufgrund eines Naturereignisses, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren ist dieser dazu berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als vier Wochen über die vereinbarte Frist hinaus führt. Ist die Lieferung aufgrund eines solchen Umstandes unmöglich, werden die Parteien von der Verpflichtung zur Leistung frei.

5.2. Wolfgang Wüster ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Insbesondere dann, wenn dadurch Transportkosten gemindert werden können.

5.3. Die Ware verlässt in einwandfreiem Zustand unser Haus. Ist im Ausnahmefall doch eine Beschädigung der Ware auf dem Transportweg eingetreten, so melden Sie dies bitte innerhalb von 24 Stunden bei unserem Transporteur an. Heben Sie in diesem Fall sämtliches Verpackungsmaterial auf, auch dann, wenn die Außenverpackung nicht sichtbar beschädigt ist. Informieren Sie in jedem Fall auch Wolfgang Wüster.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Alle Lieferungen von Wolfgang Wüster erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.

6.2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits entstanden waren. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Waren erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.

7. Kundendaten

Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart. Die Daten werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

8. Gewährleistung

8.1. Im Falle von Mängeln der Vertragsware erfolgen nach unserer Wahl zwei Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen. Beim Fehlschlagen der Nachbesserungen oder der Ersatzlieferungen kann der Vertragspartner die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Andere Rechte stehen dem Vertragspartner in diesem Falle nicht zu. Für die tatsächliche Nutzung entsteht eine angemessene Nutzungsgebühr.

8.2. Im Falle der Nachbesserung erwirbt Wolfgang Wüster mit dem Austausch Eigentum an den ausgetauschten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird Wolfgang Wüster mit Eingang des Austauschteiles oder der Austauschkomponenten beim Vertragspartner Eigentümer der auszutauschenden Teile bzw. Komponenten.

8.3. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat uns der Vertragspartner innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Die Frist wird durch Absendung der Anzeige innerhalb der vorgenannten Frist gewahrt.

8.4. Nicht offensichtliche Mängel hat uns der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

8.5. Ist der Vertragspartner Kaufmann, so ist dieser dazu verpflichtet, einen nicht offensichtlichen Mangel nach dessen Entdeckung innerhalb einer Woche zu rügen, die für die Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377,378 HGB bleiben im übrigen unberührt.

8.6. Die Gewährleistung umfasst nicht die verspätet gerügten Mängel, sowie die Beseitigung von Mängeln, die auf ein sonstiges, dem Vertragspartner zurechenbares Verhalten zurückzuführen sind, insbesondere unsachgemäße Lagerung, einen Bedienungsfehler, durch äußere Einflüsse, die Bearbeitung, aufgrund von Verschleißerscheinungen oder durch Eingriffe Dritter in die Vertragswaren.

8.7. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, die Ware unfrei an Wolfgang Wüster zu schicken. Er hat die Portokosten vorzulegen, und bekommt diese bei berechtigter Mängelrüge erstattet. Außerdem hat er den günstigsten Transportweg zu wählen - nur diese werden ihm erstattet.
Rücksendungen sind zuvor anzukündigen; Wolfgang Wüster ist zu informieren.

8.8. Ausgeschlossen von jeglicher Gewährleistung sind grundsätzlich alle Artikel "Restposten" und "Sonderposten" bzw. "Einzelstücke".

8.9. Gebrauchtteile unterliegen einer Gewährleistungszeit von maximal 1 Jahr.

9. Garantie

Zusätzlich zu den oben wiedergegebenen Gewährleistungspflichten leisten wir Garantie in folgender Weise: Wolfgang Wüster gewährt für den gesetzlich festgelegten Zeitraum eine Garantie für Mängel an sämtlichen von uns gelieferten Waren, sofern diese nicht weiterveräußert wurden, oder unter 8.8 oder 8.9 fallen. Die Beweislast hierfür trägt der Vertragspartner. Wird innerhalb der vereinbarten Frist ein Mangel entdeckt, welcher von der Garantie umfasst ist, so beginnt damit die Verjährungsfrist für diesen Mangel zu laufen. Der Vertragspartner hat Wolfgang Wüster den Mangel unverzüglich mitzuteilen.
Bei schuldhafter Verzögerung der Anzeigepflicht verliert er seinen Garantieanspruch. Im Garantiefalle erfolgt nach unserer Wahl 2 x Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Vertragspartner eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Andere Rechte aus der Garantie stehen dem Vertragspartner nicht zu.
Durch die Wahrnehmung der Garantie treten keine neuen Gewährleistungsfristen oder Garantiefristen in Kraft. Um die Garantie geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und evtl. Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung mit dem das Teil oder die Ware geliefert wurde beizufügen und das defekte Teil oder Ware frei an Wolfgang Wüster zu schicken.

10. Haftung

10.1. Im Falle des Verzugs, der Unmöglichkeit oder eines Mangelfolgeschadens haftet Wolfgang Wüster nicht.

10.2. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber Wolfgang Wüster, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind. Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

10.3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern Wolfgang Wüster oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10.4. Wolfgang Wüster haftet für keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Für Verträge mit Vollkaufleuten und Juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Dinslaken.

11.2. Es gilt deutsches Recht.

12. Teilweise Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.